RH Kuhlmann befürchtet, trotz der aufgrund der aktuellen Sperrung des Kreuzungsbereiches der B 401 in Süddorf/Edewechterdamm eingerichteten offiziellen Umleitungsverkehre über Scheps bzw. Kampe werde auch der Hansaweg durch Schleichverkehre erheblich in Mitleidenschaft gezogen. In der Vergangenheit sei nach solchen Phasen nur die Deckschicht erneuert worden, obschon auch die Unterkonstruktion weggebrochen sei. Zudem sei im 90-Grad-Knick des Hafenbereichs beim Gelände Alpenflor großflächig Asphalt weggebrochen, weil Schwerlastverkehr an dieser Stelle sehr eng wende. Er bittet um Auskunft, wer in der Folge für die Beseitigung dieser Schäden zuständig ist und darum, diesen Bereich im Blick und weitere Schäden durch den aufgrund der Umleitungsverkehre erhöhten Schwerlastverkehr dort in Grenzen zu halten.

 

FBL Torkel führt aus, Schäden die vorrangig durch die Baumaßnahme des Bundes an der B 401 verursacht würden, seien in der Folge durch den Bund zu beheben. Das von RH Kuhlmann im Hafenbereich bezeichnete HHahfksiGrundstück stehe im Eigentum der Gemeinde Edewecht und sei dem öffentlichen Verkehr gewidmet, wenn auch die markierte Umleitungsstrecke etwas anders verlaufe. Insofern müsse die Situation einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Dipl.-Ing. Maschmeyer ergänzt, vor Kurzem sei das maximal zulässige Gewicht zur Durchfahrung des Hansaweges auf 5 t reduziert worden, weshalb ein Umleitungsverkehr mit Schwerlast dort nicht mehr zulässig sei. Schwerlastverkehr mit einem höheren Gewicht bis zu Griendtsveen sei davon allerdings ausgenommen.

 

Auf eine Verständnisfrage RH Bekaans teilt FBL Torkel mit, die Wiederherstellungspflicht beschädigter Straßen durch den Bund bestehe im rechtlichen Rahmen nur für offizielle Umleitungsstrecken, nicht jedoch für Schleichverkehrstrecken. Entschädigungen für andere als offiziell ausgewiesene Strecken könnten allenfalls im Rahmen einer eher nicht zu erwartenden abweichenden einvernehmlichen Regelung erzielt werden.