Beschlussvorschlag:

1.  Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht beschließt der Rat den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019.

2.  Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG wird folgendes Jahresergebnis festgestellt:

     Für 2019 in Höhe von -14.318,62 €

3.    Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt dem Betriebsleiter gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und § 4 Abs. 3 Ziffer 7. der Betriebssatzung des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2019.

 


Ohne Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden