Sitzung: 09.04.2024 Betriebsausschuss für den Immobilienbetrieb Pflege Service Edewecht
Vorlage: 2024/FB III/4222
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß
§ 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 7 Abs. 3
der Betriebssatzung des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht beschließt
der Rat den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019.
2.
Gemäß
§ 129 Abs. 1 NKomVG wird folgendes Jahresergebnis festgestellt:
Für 2019 in Höhe von
-14.318,62 €
3. Der Rat der Gemeinde
Edewecht erteilt dem Betriebsleiter gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und § 4 Abs. 3
Ziffer 7. der Betriebssatzung des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht
die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2019.
Ohne Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden