Beschluss:

Zugunsten des VfL Edewecht wird für die Errichtung von drei Kleinspielfeldern auf der Sportanlage Göhlenweg der vorzeitige Maßnahmenbeginn ausgesprochen.

 

Die Gemeinde Edewecht stimmt dem Bauvorhaben unter folgenden Bedingungen zu:

 

-          Einholung einer Baugenehmigung,

-          Beachtung des eingeholten Lärmgutachtens bei der Herstellung und dem Betrieb der Kleinspielfelder,

-          Ausführung der Entwässerungsanlagen entsprechend der fachlichen Vorgaben hinzugezogener Experten,

-          Einhaltung erforderlicher baulicher Schutzmaßnahmen zugunsten vorhandener Spielflächen, Einrichtungen etc.,

-          Weiterführung der Pflanz- und Pflegearbeiten an der Wallanlage.

 


(Wegen Interessenwiderstreits gem. § 41 NKomVG nimmt RH Eiskamp an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.)

 

Nach BMin Knetemanns ausführlicher Erläuterung der Vorlage regt RH Elsner namens seiner Gruppe Gemeinsam für Edewecht an, nur Bisphenol A-freies Kunstrasenmaterial einzubringen, da die zulässigen Grenzwerte dieser gesundheitsgefährdenden Substanz im vergangenen Jahr massiv erhöht worden seien.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat sodann folgenden