Sitzung: 12.03.2024 Rat
Vorlage: 2024/FB III/4216
Beschluss:
Zugunsten des VfL Edewecht
wird für die Errichtung von drei Kleinspielfeldern auf der Sportanlage
Göhlenweg der vorzeitige Maßnahmenbeginn ausgesprochen.
Die Gemeinde Edewecht stimmt
dem Bauvorhaben unter folgenden Bedingungen zu:
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Einholung einer Baugenehmigung,
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Beachtung des eingeholten Lärmgutachtens bei der Herstellung
und dem Betrieb der Kleinspielfelder,
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Ausführung der Entwässerungsanlagen entsprechend der
fachlichen Vorgaben hinzugezogener Experten,
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Einhaltung erforderlicher baulicher Schutzmaßnahmen
zugunsten vorhandener Spielflächen, Einrichtungen etc.,
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Weiterführung der
Pflanz- und Pflegearbeiten an der Wallanlage.
(Wegen Interessenwiderstreits gem. § 41 NKomVG nimmt RH Eiskamp an der
Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.)
Nach BMin Knetemanns ausführlicher Erläuterung der Vorlage regt RH Elsner namens seiner Gruppe Gemeinsam für Edewecht an, nur Bisphenol A-freies Kunstrasenmaterial einzubringen, da die zulässigen Grenzwerte dieser gesundheitsgefährdenden Substanz im vergangenen Jahr massiv erhöht worden seien.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat sodann folgenden