Beschluss:

Die Gemeinde Edewecht wird eine komplette Containeranlage aus dem Kontingent des Landkreises Ammerland im Dorf Edewecht zu einem Kaufpreis von maximal 380.742,88 Euro erwerben. Die notwendigen Finanzmittel werden gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 


BMin Knetemann erläutert diesen Beratungspunkt sehr umfänglich und führt dabei insbesondere aus, dieser Tagesordnungspunkt habe im Vorfeld zu dieser Sitzung unnötigerweise für etwas Aufregung gesorgt. Für die Verwaltung müsse eingeräumt werden, dass die Vorlage aus Oktober 2023 nicht noch einmal im Detail geprüft und an die veränderte Sachlage angepasst worden sei.

 

Es gehe heute vorrangig darum, eine Containeranlage aus dem Dorf Edewecht käuflich zu erwerben. Zum Zeitpunkt der damaligen Vorlage aus Oktober 2023 sei tatsächlich beabsichtigt gewesen, diese Anlage als Ersatz für die abgerissene Obdachlosenunterkunft an den Schepser Damm zu versetzen. Vor Umsetzung dieser seinerzeit angedachten Maßnahme sei ein Gespräch hierüber mit den Anwohnern vorgesehen gewesen. Dies sei auch weiterhin ausdrücklicher Wunsch und Absicht der Verwaltung.

 

Diese Gespräche seien aus mehreren Gründen noch nicht geführt worden, da es zunächst noch viele Unwägbarkeiten bezüglich der Rahmenbedingungen eines möglichen Ankaufes der Containeranlage gegeben habe. Der Presse habe mehrfach entnommen werden können, dass der Landkreis zunächst den Verkauf von vier Anlagen und inzwischen sogar den Verkauf aller Anlagen beabsichtige. Der Preis dieser Anlagen habe sich in der Zwischenzeit aufgrund der nun inzwischen seitens des Landes Niedersachsen doch tatsächlich geleisteten Zahlungen auch verändert. Eine Anlage koste inzwischen rd. 330.000 Euro.

 

Darüber hinaus hätten sich die Meldungen des Landes Niedersachsen zu den Flüchtlingszahlen immer wieder verändert. Aus den Hiobsbotschaften im Herbst seien tatsächlich weitaus geringere Flüchtlingszahlen geworden.

 

BMin Knetemann erinnert daran, die Gemeinde Edewecht habe das Altgebäude am Schepser Damm abgerissen, weil dieses so abgängig war, dass eine weitere Unterbringung dort nicht mehr haltbar gewesen sei. Der Gemeinde Edewecht fehle daher ein Gebäude zur vorübergehenden Unterbringung von Obdachlosen. Obdachlose seien Menschen, die kein Dach mehr über dem Kopf hätten. Dies könnten Menschen sein, die eine Wegweisung aufgrund von häuslicher Gewalt, meist im Zusammenhang mit Alkohol erführen, die aufgrund von Mietschulden nicht mehr in ihren Mietwohnung leben könnten oder auch Schutzsuchende, die keine Obdach hätten. Daran, dass an dem Standort Schepser Damm wieder ein Gebäude geschaffen werden müsse, habe die Gemeinde Edewecht nie Zweifel gelassen, weshalb etwaige Ankaufgesuche mit dieser Begründung abgewiesen worden seien. Und hierüber, so das Versprechen der Verwaltung sollte sodann die betroffene Anwohnerschaft entsprechend informiert werden.

 

Heute gehe es in einem ersten Schritt um den Erwerb einer Containeranlage. Parallel dazu sei bereits der zweite Schritt zur Feststellung, für welche Zwecke diese Anlage sodann vorrangig zu nutzen sei, in Arbeit. Werde im Ergebnis festgestellt, dass die Anlage am Schepser Damm installiert werden solle, würden sodann vorher mit den Anwohnenden Gespräche geführt. Dies gelte im Übrigen auch für jede mögliche andere Nutzung der Containeranlage.

 

Wie soeben ausgeführt, so BMin Knetemann weiter, fänden also vor weiteren Schritten wie z. B. der Beantragungen von Baugenehmigungen, der Herrichtung von Flächen, der Ausschreibung zur Umsetzung der Container o. ä. in einem dritten Schritt zunächst Infogespräche mit den betroffenen Anwohnenden statt.

 

Darüber hinaus führt BMin Knetemann noch aus, die in Rede stehende Containeranlage bestehe aus 35 Einzelcontainern, die 16 Wohncontainer á rd. 15,5 qm umfassten sowie einen Gemeinschaftsbereich, einen Küchenbereich, geschlechtergetrennte sanitäre Anlagen, einen Abstellbereich und die Flure. Die Wohncontainer könnten jeweils max. 4 Personen aufnehmen, was allerdings nur innerhalb eines Familienverbundes denkbar sei. Bei sonstigen Unterbringungen könne maximal eine Belegung mit 2 Personen erfolgen. Dies bedeute, diese Anlage habe insgesamt deutlich weniger Fläche und damit deutlich weniger Kapazitäten als das abgerissene Gebäude.

 

In der anschließenden Aussprache kann RH Brunßen die Bedenken der betroffenen Anwohnerschaft aufgrund der veröffentlichten Beschlussvorlage und der Berichterstattung in der Presse nachvollziehen und dankt Bürgermeisterin Knetemann für deren ausführliche Dar- und Klarstellung der Sachlage. Im Namen seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen beantragt er sodann in Anbetracht der noch nicht festgelegten künftigen tatsächlichen Nutzung der Containeranlage, im Beschlussvorschlag den ersten Halbsatz „Zur Sicherstellung der notwendigen Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete in der Gemeinde Edewecht“  ersatzlos zu streichen.

 

Für die SPD-Fraktion stellt RH Bekaan die Wichtigkeit einer frühzeitigen Kommunikation mit der betroffenen Anwohnerschaft heraus. Aktuell sei die Lage betr. den Zuzug Schutzsuchender durch die Gemeinde Edewecht noch gut zu bewältigen, weshalb heute lediglich ein Grundsatzbeschluss zum Erwerb einer Containeranlage anstehe. Dieser Schritt sei wichtig und richtig, denn Unterbringungsmöglichkeiten würden weiterhin gebraucht, wenn auch die Zuweisungen deutlich hinter den ursprünglich prognostizierten Zahlen zurückblieben. Unbenommen hiervon stelle das Areal am Schepser Damm seiner persönlichen Einschätzung nach aber einen geeigneten Standort für eine Unterbringungseinrichtung dar, was nach den Ausführungen der Bürgermeisterin in diesem Falle ausdrücklich im Austausch mit der betroffenen Anwohnerschaft geschehen werde. Der Änderungsantrag der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen werde von seiner Fraktion gerne mitgetragen; der Beschluss an sich müsse aber heute gefasst werden, um zeitnah die aktuell günstigen Konditionen nutzen zu können.

 

Für seine FDP-Fraktion trägt RH Kaptein die Ausführungen der Bürgermeisterin und den Änderungsantrag der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen mit. Leider sei die Kommunikation mit der betroffenen Anliegerschaft im Vorfeld dieser Sitzung nicht gut gewesen, weshalb bspw. unklar geblieben sei, weshalb die Containeranlage nicht einfach dort verbleiben könne, wo sie sich jetzt bereits befinde.

 

Hierauf erwidert BMin Knetemann, bislang sei mit der betroffenen Anwohnerschaft das Gespräch noch nicht gesucht worden, weil es noch keine konkreten Ansätze für die künftige Nutzung der Containeranlage gebe. Zunächst obliege es dem Rat, abzuwägen und zu entscheiden, welche der vielfach vorhandenen Bedarfe mit dieser Anlage tatsächlich gedeckt werden sollten. Sei diese Entscheidung getroffen, müsse selbstverständlich in der Folge die sodann tatsächlich betroffene Anwohnerschaft informiert und der Austausch mit dieser gepflegt werden. Der dauerhafte Verbleib der zum Ankauf anstehenden Anlage im sogenannten Dorf Edewecht komme nicht in Betracht, weil diese Fläche ausschließlich der Unterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine gewidmet und für diese Zwecke auch weiterhin vorzuhalten sei. Die Fläche am Schepser Damm sei dagegen im Rahmen des dort geltenden Bebauungsplanes für den Gemeinbedarf vorgesehen.

 

Die im Raume stehende maximale Belegungszahl der von der Gemeinde Edewecht voraussichtlich zu erwerbenden Containeranlage von maximal 60 Personen werde nach ihrer Auffassung mutmaßlich nie erreicht werden, führt BMin Knetemann weiter aus, denn dies bedinge eine durchgehende Belegung von jeweils einer vierköpfigen Familie pro Wohneinheit. Die Zuweisungen mit Schutzsuchenden beliefen sich im Übrigen aktuell auf durchschnittlich zwei bis fünf Personen pro Woche, höhere Zuweisungsquoten stünden derzeit auch nicht im Raum. Für die Zukunft seien diese Quoten jedoch von keiner Seite verlässlich zu prognostizieren, weshalb diesbezüglich leider mit großen Unwägbarkeiten gelebt werden müssen. Insofern scheine es sinnvoll und geboten, mögliche weitere Krisenszenarien so gut wie möglich vorauszuplanen.

 

An dieser Stelle wird einhellig der anwesenden interessierten Edewechter Einwohnerschaft die Möglichkeit gegeben in einer gesonderten Einwohnerschaftsfragestunde möglicherweise noch bestehende Fragen zu dieser Thematik zu stellen.

 

Ein Einwohner bittet um Auskunft, weshalb verwaltungsseits angemietete Wohnungen zur Unterbringung Schutzsuchender ohne vorherige Mietpreisverhandlungen gekündigt würden und hinterfragt eine Unterbringung Schutzsuchender in einer Containeranlage, obwohl es in Edewecht ausreichend Wohnungsleerstand gebe. Bei Ausnutzung dieser Leerstände könnten seiner Auffassung nach erheblich Kosten eingespart werden. Er bittet zudem um Auskunft, wie lange eine Containeranlage überhaupt für Wohnzwecke genutzt werden könne.

 

BMin Knetemann ist der offensichtlich in Bezug genommene Fall einer Wohnungskündigung nicht bekannt, weist aber ausdrücklich darauf hin, seit 2015 würden durchgehend Gespräche mit Wohnungsgeberinnen und -gebern hinsichtlich einer Anmietung durch die Gemeinde Edewecht geführt, wobei entsprechende Mietverhältnisse selbstverständlich hin und wieder auch beendet würden. Eine vom Einwohner in den Raum gestellte mangelnde Verhandlungs- und Einsatzbereitschaft in dieser Hinsicht durch die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung weist sie jedoch ausdrücklich zurück. Auf Wunsch dürfe der Einwohner gerne zu einem klärenden Gespräch in der Verwaltung vorstellig werden.

 

Unter Verweis auf die langjährigen katastrophalen Umstände bei der mittlerweile abgerissenen Gemeinschaftseinrichtung am Schepser Damm bittet ein Anwohner um Auskunft, wie die Betreuung sowohl der dort Untergebrachten als auch des Areals an sich angedacht sei und gewährleistet werden solle.

 

BMin Knetemann teilt mit, aufgrund der mittlerweile in Edewecht vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen habe sich ein Team mehrerer verantwortlicher Hausmeister gebildet, welches sich um solche Dinge kümmere. Im Übrigen gehöre auch dieses Thema zu jenen, welche sodann in den avisierten Gesprächen mit der betroffenen Anwohnerschaft zu erörtern seien.

 

Letztlich lässt stv. RV Pophanken über den Änderungsantrag der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen abstimmen, der einhellige Zustimmung erfährt und der Rat fasst sodann folgenden