Stellvertretend für die Elternschaft der GS Edewecht dankt eine Einwohnerin für die Installation einer Amokalarmierung an dieser Schule. Allerdings bitte die Elternschaft die Verwaltung um Prüfung, ob es möglich sei, die Glastüren eines Nebeneingangs ggf. durch stabilere Türen zu ersetzen und einen derzeit noch offenen direkten Klassenraumzugang vom Flur aus im oberen Stockwerk durch eine Zwischenmauer zu sichern.

 

BMin Knetemann sichert eine Prüfung dieser Aspekte und eine Antwort im Nachgang zur Sitzung zu. Sie weist ausdrücklich darauf hin, die Ausstattung von Schulen mit Amokalarmierungen sei aus schulrechtlicher Sicht nicht zwingend erforderlich; da eine solche Sicherung der Gemeinde Edewecht jedoch unabhängig davon wichtig sei, werde bereits jetzt alles in dieser Hinsicht ohne größere bauliche Veränderungen Machbare umgesetzt.