Nach Verlesung der Vorlage durch SB Kleinschmidt bittet RH Bekaan darum, auch am Kreuzungspunkt 13 Verkehrszählungen durchzuführen, denn dort verkehrten ebenfalls viele Kraftfahrzeuge. Dieser Hinweis wird verwaltungsseits aufgenommen.

 

Auf eine Verständnisfrage RH Kuhlmanns bestätigt SB Kleinschmidt, die Zurückstellung einer abschließenden Entscheidung durch den Landkreis beruhe auf der aktuell laufenden Erstellung dessen integrierten Radverkehrskonzeptes.

 

RH Kuhlmann weist darauf hin, der Kleinbahnradwanderweg diene im Sinne des Verkehrskonzeptes als eine Art Entlastungsstraße für den Radverkehr und stelle auch im touristischen Sinne eine wichtige Strecke dar. Insofern sei ein Ausbau zur Ermöglichung sicherer Begegnungsverkehre und einer vorrangigen Verkehrsführung für den Radverkehr wichtig.

 

Auf eine Verständnisfrage RH Heiderich-Willmers erklärt RH Bekaan, gezählt werden sollten die Kraftfahrzeuge an den maßgeblichen Kreuzungspunkten. FBL Torkel ergänzt, verwaltungsseits bestehe die Hoffnung, durch die Zählungen in der Folge nachweisen zu können, dass der motorisierte Verkehr an diesen Kreuzungspunkten ohnehin von untergeordneter Bedeutung sei, was den Landkreis ggf. eher bewegen könne, der Veränderung der Vorrangigkeit zuzustimmen. BMin Knetemann fügt hinzu, ohne Verkehrszählungen fehlten der Gemeinde Edewecht u. U. Argumente gegen eine abschlägige Bescheidung des Landkreises und mit Unterfütterung des Antrages durch eben diese Zählungen könne das durch den Landkreis für das gesamte Kreisgebiet in Arbeit befindliche Radwegekonzept für diese Streckenführung hinsichtlich notwendiger Fakten im Detail geschärft werden.