Nach Verlesung der Vorlage durch SB Kleinschmidt teilt er auf RH Kuhlmanns Nachfrage mit, Piktogramme dürften auch innerhalb geschlossener Ortschaften nur in Bereichen mit Gefahrpotenzial, bspw. bei Querungen, aufgebracht werden.

 

Zur Thematik Radverkehrszone mit Zusatz „Anlieger frei“ in der Wallstraße bedauert RH Kuhlmann, dass trotz der Inanspruchnahme eines Verkehrsgutachters und dessen positiver Einschätzung der Möglichkeit einer solchen Ausweisung der Landkreis wieder einmal eine völlig andere und im Übrigen auch von den Einschätzungen anderer Kommunen abweichende Auffassung vertrete. Diese Diskrepanz trete regelmäßig auf, bspw. vor nicht langer Zeit hinsichtlich einer Vorfahrtsregelung für Radfahrende im Combi-Kreisel. Mit diesem Gebaren würden die Bestrebungen der Gemeinde Edewecht, die Verkehrswende hin zu mehr Radverkehr voranzutreiben, bedauerlicherweise regelmäßig behindert statt unterstützt. Ggf. müsse überlegt werden, welche Ansätze den Landkreis bewegen könnten, die Ziele der Gemeinde Edewecht in dieser Hinsicht mehr zu unterstützen. Die Verwaltung schließe sich diesen Empfindungen ausdrücklich an, führt FBL Torkel aus; gerade das neue Instrument einer Fahrradzone, welches ohne größere Umbaumaßnahmen auskomme, erscheine für Siedlungen mit grundsätzlich langsamem Kraftfahrverkehr prädestiniert. Die Verwaltung werde deshalb die diesbezügliche abschlägige Bewertung des Landkreises unter Zuhilfenahme weiterer fachlicher Expertise noch einmal kritisch hinterfragen, weil diese Radverkehrszone nicht zuletzt einen grundlegenden Bestandteil des Edewechter Verkehrskonzeptes darstelle und habe aus diesem Grunde diesen Punkt noch einmal in den Straßen- und Wegeausschuss zurückverwiesen. Über ggf. bis dahin sich ergebende Weiterungen würden die Gremien selbstverständlich zeitnah unterrichtet.

 

RH Heiderich-Willmer unterstützt die Ausführungen RH Kuhlmanns und ist der Auffassung, dem Landkreis seien die klimapolitischen Folgen einer Ausbremsung der Verkehrswende noch nicht hinreichend bewusst und dessen unangefochtener Schwerpunkt liege nach wie vor auf den Ansprüchen des motorisierten Verkehrs. Aus diesem Grunde freue er sich über den Beitritt der Gemeinde Edewecht zur Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“, durch deren Arbeit hoffentlich bald die Übertragung umfangreicherer Kompetenzen zur Gestaltung gemeindlichen Verkehrs auf die Städte und Gemeinden gelingen könne.

 

Auch RH Bekaan schließt sich dieser Auffassung an und hinterfragt, wie alt die vorgetragenen Informationen sind, da auch der Landkreis in den Prozess der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes eingestiegen sei und sich in dieser Hinsicht möglicherweise eine Denkwende abzeichne. Umso wichtiger sei also das Beharren auf diesem vorbildhaften Edewechter Ansinnen, was seines Erachtens auch für die übrigen im Bericht genannten abschlägig beschiedenen Anträge gelte. Insofern obliege es auch den Edewechter Kreistagsabgeordneten, für eine solche Denkwende zu kämpfen.

 

Für die Gruppe Gemeinsam für Edewecht schließt sich auch RH Gauger den Vorreden an.

 

Die Gemeinde Edewecht sei beim Landkreis bereits bekannt für ihre Hartnäckigkeit, an der es die Verwaltung auch zu dieser Thematik nicht fehlen lassen werde, wenn auch weiterhin sicherlich einige Geduld vonnöten sei, schließt BMin Knetemann die Beratung ab.