FBL Torkel und Dipl.-Ing. Maschmeyer erläutern die Vorlage, die Planung und die zeitliche Entwicklung (vgl. auch Anlage 3 zu diesem Protokoll).

 

In der anschließenden Beratung wird auf Nachfragen aus der Verwaltung ausgeführt, lediglich halbseitige Sperrungen während der Arbeiten an der Fahrbahn seien aus Gründen der Sicherheit der damit betrauten Fachkräfte nicht möglich, weshalb abhängig von den einzelnen Bauabschnitten und ausführenden Firmen unterschiedliche Umleitungsstrecken einzurichten seien. Lediglich halbseitige Sperrung könnten u. U. zum Tragen kommen, wenn ausschließlich an den Nebenanlagen gearbeitet werde. Die Art des aufzubringenden Asphalts werde vom Land Niedersachsen als Straßenbaulast- und Maßnahmenträger festgelegt. Ob von dort heller Asphalt vorgesehen sei, könne gerne nachgefragt werden.

 

Abschließend zeigt sich RF Exner dankbar, dass letztlich doch zugunsten eines beidseitigen Ausbaus mit kombinierten Geh- und Radwegen entschieden worden sei und RH Oetje merkt an, wenn auch die mit dem Ausbau verbundenen Umleitungsverkehre sicherlich zu einigem Verdruss führten, so müsse dies zur dringend notwendigen und allseits geforderten Sanierung dieser Hauptverkehrsstraße nun einmal in Kauf genommen werden.