Beschlussvorschlag:

a)    Der Hauptlöschmeister Klaus Oltmer wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit einer Amtszeit von 6 Jahren, beginnend ab dem 01.04.2024, zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Osterscheps ernannt.

b)    Der Oberfeuerwehrmann Nils Kwiatkowski wird für zwei Jahre, beginnend ab dem 01.04.2024, mit der kommissarischen Wahrnehmung des Amtes des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Osterscheps gem. §§ 12, 13 FwVO beauftragt. 

 


Aufgrund eines Mitwirkungsverbots gem. § 41 NKomVG nimmt RF Meyer-Oltmer an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.

 

SGL Gerdes-Röben erläutert die Vorlage und berichtet ergänzend, heute sei die zur Ernennung des Oberfeuerwehrmanns Nils Kwiatkowski zum stv. Ortsbrandmeister notwendige Ausnahmegenehmigung des Landkreises Ammerland eingegangen, weshalb dem Beschlussvorschlag ohne Bedenken zugestimmt werden könne.

 

Ohne Aussprache unterbreitet der Ausschuss sodann dem Rat über den VA folgenden