Beschlussvorschlag:

Der Bau von Tiny- bzw. Midihäusern in Edewecht wird grundsätzlich befürwortet und Bauwilligen eine entsprechende Interessenbekundung an die Verwaltung eröffnet. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interesse bei grds. Bauwilligen abzufragen und diese Möglichkeit darüber hinaus öffentlich bekanntzumachen. Über die Resonanz ist sodann der Arbeitskreis Bauliche Entwicklung zu unterrichten.

 


RH Heiderich-Willmer führt aus, der Antrag ziele darauf ab, auszuloten, ob Baumöglichkeiten für Tiny-Häuser mit geringem Platzbedarf in Edewecht überhaupt eine Option darstellten. Die von der Verwaltung bereits erarbeiteten Beispiellösungen könnten ggf. alternative Wohnformen für Menschen mit geringem Platzbedarf ermöglichen. Weitere Ideen könnten u. U. im Arbeitskreis Bauliche Entwicklung erarbeitet werden. Heute ginge es zunächst um eine erste Diskussion.

 

RH Apitzsch merkt an, ein ähnlicher Vorschlag sei bereits einmal aus den Reihen der SPD-Fraktion gemacht worden und unterstützt dieses Ansinnen dem Grunde nach. Nach seiner Auffassung würden vornehmlich Alleinstehende und solche Menschen Interesse an solch kleinen Wohnlösungen haben, die eher kürzere Zeiträume an einem Ort lebten. Dies spreche für die Eröffnung entsprechender Baumöglichkeiten eher in zentraleren Lagen, wie bspw. im Bereich des ehemals für eine Öko-Siedlung vorgesehenen Areals in Friedrichsfehn, um kurze Wege zu anderen Zentren wie bspw. Oldenburg und ein möglichst gutes Angebot durch den ÖPNV sowie attraktive Einkaufsmöglichkeiten zu bieten. Eine Ausweisung entsprechender Flächen in den kleineren Bauerschaften sehe er als eher nicht zielführend an.

 

RH Bekaan bestätigt, aus seiner SPD-Fraktion sei tatsächlich vor geraumer Zeit ein ähnliches Ansinnen formuliert worden, weshalb der nun vorliegende Antrag gerne unterstützt werde und ebenso der Vorschlag, zunächst Grundlagen im Arbeitskreis zu erarbeiten, Zustimmung finde. Auch er sehe momentan eine Ausweisung solcher Flächen in den kleineren Bauerschaften eher kritisch.

 

RH Eiskamp betont, der Antrag seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen solle in der Tat nicht als neue Idee aufgefasst werden, sondern als erster Anstoß zur Klärung einer mutmaßlich vorhandenen oder eben auch nicht vorhandenen Nachfrage in der Gemeinde Edewecht.

 

Für die Verwaltung spricht sich FBL Torkel dahingehend aus, es habe in der Vergangenheit bereits verschiedentlich diesbezügliche Diskussionen gegeben, u. a. auch im Rahmen der Strategieentwicklung. Die der Vorlage beigefügten Gestaltungsvorschläge seien übrigens nur als Muster gedacht, um anhand schon bestehender Baugebiete darzustellen, dass aufgrund z. B. gebäuderechtlicher Abstandregelungen und Erschließungserfordernissen auch der Bau von Tiny-Häusern einen gewissen Flächenverbrauch nach sich ziehe. Dieser sei letztlich durchaus vergleichbar mit dem Flächenverbrauch eines Doppelhauses auf einer ca. 500 qm großen Fläche. Grundsätzlich unterstütze die Verwaltung eine ergebnisoffene Diskussion zu diesem Thema und sei gerne bereit, die Interessierten an Baugrundstücken der Gemeinde Edewecht zu Bedarfen an kleinsten oder kleineren Wohnhäusern bis vielleicht 60 der 80 qm Grundfläche zu befragen. Bestehe tatsächlich Interesse an solchen Häusern in den aktuellen Baugebieten sei es ohne Weiteres möglich, einzelne Grundstücke auf mehrere Interessierte an Klein- oder Kleinsthäusern aufzuteilen.

 

RH Heiderich-Willmer befürchtet, aus den Reihen der für gängige Baugrundstücke vorliegenden Bewerbungen ergebe sich mutmaßlich eher kein Interesse für Klein- oder Kleinsthäuser, weshalb vielleicht andere Wege, Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit zu erhalten, gefunden werden sollten. Diesen Bedenken kann FBL Torkel folgen und betont, sein Vorschlag sei eine erste spontan umsetzbare Variante, die selbstverständlich von weiteren flankiert werden könne.

 

RH Bekaan gibt zu bedenken, für eine solche Potenzialabfrage müssten die Rahmenbedingungen zunächst deutlicher abgesteckt werden, z. B. hinsichtlich der einzelnen Zuwegungen, der Stellplatzregelungen u. ä. Insofern schienen weitere vorbereitende Gespräche außerhalb einer Ausschusssitzung sicherlich notwendig.

 

Abschließend stellt AV Kuhlmann fest, im Falle der Bereitstellung einschlägiger Flächen müssten die gesetzlichen baurechtlichen Vorgaben ohnehin eingehalten werden und formuliert folgenden