Beschlussvorschlag:

Auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeitigen Fassung, wird für den sich aus dem in der Sitzung des Bauausschusses am 30.01.2024 vorgelegten Entwurf ergebenden Geltungsbereich der Bebauungsplanes Nr. 49, 5. Änderung, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage eines entsprechenden Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 49, 5. Änderung die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Nach kurzer Einführung durch SGL Knorr stellt Herr Dipl.-Ing. Harms die Planungen der Familie Ströcker anhand einer Präsentation (Anlage 4 zu diesem Protokoll) vor. Hierbei weist er ausdrücklich darauf hin, der dort etablierte Gewerbebetrieb des Herrn Hartwig Ströcker verbleibe dort und das Gebäude solle 1:1 wieder aufgebaut werden, allerdings nicht mehr für eine gewerbliche Nutzung sondern zu Wohnzwecken. Zudem solle entgegen der bisherigen Eindeckung mit Reet das neue Gebäude eine harte Bedachung erhalten. Somit müsse der bestehende Bebauungsplan, der dort aktuell nur gewerbliche, nicht jedoch wohnliche Nutzung erlaube, angepasst werden. Geplant sei der Bau von fünf neuen Wohneinheiten zusätzlich zu den beiden bereits vorhandenen Wohnungen im Altbau, die jedoch auf Grund des Feuers derzeit unbewohnbar aber wieder in Stand zu setzen seien. Die Räume der ehemaligen Schlachterei im vorderen Altbaubereich sollten wieder einer gewerblichen Nutzung, bspw. einem Imbissbetrieb, zugeführt werden.

 

Herr Dipl.-Ing. Lux erläutert kurz die geplante Änderung von einem Gewerbe- in ein Mischgebiet, welches sich gut in die umgebenden Mischgebiete einfügen könne und tatsächlich auch einer gemischten Nutzung diene.

 

Für seine SPD-Fraktion begrüßt RH Bekaan die vorgestellten Planungen, die einen alten Standort in ähnlicher Bauweise, wenn auch ohne Reetdach ähnlich wieder erstehen lassen und eine gute Vereinbarkeit von Gewerbe und Wohnen bieten könnten. In der Hoffnung auf schnelle Fortschritte kündigt er die Zustimmung seiner Fraktion zur Beschlussempfehlung an.

 

Auch RH Apitzsch stimmt den Planungen zu und bittet um Auskunft, ob eine Dach-PV-Anlage geplant sei.

 

Dipl.-Ing. Harms bestätigt den Bau einer Dach-PV-Anlage, die allein aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf mindestens 50 % der Dachflächen vorgeschrieben sei. Im Übrigen seien auch Wärmepumpen für den Neubaubereich geplant. Der Altbau werde dagegen bis auf Weiteres in herkömmlicher Weise mit Energie versorgt.

 

RH Kaptein unterstützt die Planungen als passend zu Edewecht und AV Kuhlmann bittet um Erläuterung, ob für die bestehende und geplante gewerbliche Nutzung und die Wohnnutzung genügend Pkw-Stellflächen vorgehalten werden könnten. Dies sei der Fall, teilt Dipl.-Ing. Harms mit. Lt. mit SGL Knorr abgestimmter Stellplatzberechnung würden aktuell rd. 17 Stellplätze geplant. Bei Bedarf könnten aber auch mehr zur Verfügung gestellt werden.

 

Schließlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden