Beschlussvorschlag:

Den in der Sitzung des Bauausschusses am 30.01.2024 erarbeiteten Vorentwürfen der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 205 „Solarpark Brombeerweg“ in Jeddeloh I wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorentwürfe gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu den Planungen durchzuführen.

 


Nach kurzer Einführung in die Thematik durch SGL Knorr erläutern Herr Birkmair und Frau Dipl.-Biol. Rath anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) den aktuellen Planungsstand.

 

Herr Birkmair weist dabei insbesondere darauf hin, die Modulreihen würden mit einem Abstand von ca. 3,5 m aufgestellt, was die geforderten Mindestabstände überschreite; dies diene einer höheren ökologischen Aufwertung der Fläche. Der Netzanschluss könne optimal über die rot gekennzeichnete Linie geschaffen werden (S. 7 der Präsentation). Gelinge dies aus verschiedenen Gründen nicht, wäre als zweitbeste Lösung die blaue Linie zu verfolgen und schlechtestenfalls müsse die grüne Linie genutzt werden, die nur über öffentliche Wege führe, wobei bereits in den Wegen liegende Leitungen und Straßenbäume zu beachten seien. Die ökologische Aufwertung der Fläche 25 % über dem für Clusterflächen geltenden Standard könne im Einklang mit den Arbeitshilfen des Nds. Städtetages problemlos erreicht und sogar leicht übertroffen werden. Mit den zur Steigerung der Biodiversität geplanten Maßnahmen (S. 9 u. 10 der Präsentation) habe sein Unternehmen bereits gute Erfahrungen gesammelt. Im Übrigen sei die Untere Naturschutzbehörde in den weiteren Prozess selbstverständlich eingebunden.

 

Die Planungsziele der hinsichtlich des Solarparks werden von Frau Rath anhand der Präsentation erläutert und abschließend führt Herr Birkmair noch kurz die Beteiligungsmöglichkeiten für die interessierte Einwohnerschaft und die voraussichtlichen Einnahmen der Gemeinde Edewecht aus dem Solarpark aus. 

 

In der anschließenden Aussprache bittet RH Apitzsch um Auskunft, ob die Bäume an den umliegenden Sandwegen bestehen blieben, ob der Schwerlastverkehr zum Aufbau der Anlage über die vorhandenen Sandwege geführt werde, ob es korrekt sei, dass Wiesenvögel wie Kiebitze und lt. Vortrag bspw. auch Feldlerchen tatsächlich solche Parks als Lebensraum nutzten, ob real zu erwarten sei, dass gemäß dem einhelligen Edewechter Ziel auf dem Solarparkareal „mehr Wildnis gewagt“ werde, ob die avisierten Gras- und Staudenflächen auch die notwendige Pflege erhielten und weshalb auch in diesem Fall eine im RROP als Torfabbaugebiet deklarierte Fläche sich plötzlich als überwiegend gekuhlt herausstelle.

Unabhängig von diesen Fragestellungen stimme seine Gruppe Gemeinsam für Edewecht den Planungen jedoch zu, wenn auch zu hoffen sei, dass eine solche Anlage außerhalb der ausgewiesenen Cluster die Ausnahme bleibe.

 

Herr Birkmair antwortet auf diese Fragen, Greenovative habe bei allen Projekten stets auf den Erhalt von Bäumen geachtet und werde dies auch weiter tun. Der Umgang mit möglicherweise durch den Aufbau der Anlage entstehenden Schäden an bsw. Wegen werde im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geregelt. Grundsätzlich würden beschädigte Wege einschl. der Seitenränder durch seine Firma abschließend mindestens in den Ursprungszustand, oftmals auch ein einen besseren versetzt. Dipl.-Biol. Rath ergänzt, die im Vortrag genannte Feldlerche sei nur als Beispiel genannt worden. Nach einschlägiger Erfahrung siedelten sich in Solarparks durchaus Bodenbrüter wie z. B. auch Kiebitze an. Im Vergleich zum jetzigen Zustand der Fläche, so Herr Birkmair weiter, unterliege der Boden nach Errichtung des Solarparks einer kompletten Ruhe und werde wie auch die Ausgleichsflächen weder gedüngt noch mit Pestiziden versetzt. Hierdurch werde im Übrigen auch die Resttorfauflage geschützt. Untermauert werde dies durch die bereits von neutraler Seite und ausdrücklich auch mittels Bodenproben erstellten hydrologischen und geologischen Gutachten. Die dem aktuell gültigen RROP zugrunde liegenden Karten beruhten auf Daten aus 1981 und entsprächen tatsächlich oftmals nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten; es gebe sogar Fälle – nicht hier – wo entgegen der geltenden Darstellung als Torfabbaugebiet gar kein Moor mehr vorhanden sei.

 

SGL Knorr betont noch einmal, die der Vorlage beigefügten Gutachten zeigten den tatsächlichen Boden-Istzustand auf. Hierauf basierend sei eine angemessene und verhältnismäßige Planung aufgestellt worden. Das in Arbeit befindliche Moorkataster werde künftig zu allen einschlägigen Flächen aktuelle Daten bieten und im Rahmen ständiger Abwägungsprozesse dem ferneren Umgang mit diesen Flächen dienen.

 

Auf RH Apitzschs nochmalige Nachfrage stellt SGL Knorr fest, eine Kuhlung von im RROP als Torfabbaugebiet dargestellten Flächen müsse nicht illegal geschehen sein. Bspw. habe es seit Inkrafttreten des RROP sogar Zeiten gegeben, in denen Kuhlungen bezuschusst worden seien.

 

Das Interesse seiner Firma Greenovative an der Errichtung eines Solarparks in Edewecht, teilt Herr Birkmair auf Nachfrage RH Bekaans mit, gehe einher mit weiteren geplanten Projekten in Norddeutschland, bspw. in Filsum, in aktuell zweistelliger Zahl. Aus diesem Grunde sei auch in Oldenburg gerade ein Büro eröffnet worden, um ortsnah agieren zu können. 

 

Auf RF Bischoffs Nachfragen erläutert Herr Birkmaier, die Laufzeit eines Solarparks könne durchaus mehr als 40 Jahre betragen, da die Leistungsfähigkeit der Module im Verlauf dieser langen Zeit nur unbedeutend abnehme. Gesetzlich seien die Pachtverträge mit den Grundstückseigentümern bzw. -eigentümerinnen allerdings auf 30 Jahre begrenzt, weshalb ein Weiterbetrieb nach Ablauf dieses Zeitraums noch nicht abzusehen sei. Ein Rückbau der Anlage nach Einstellung des Betriebes werde selbstverständlich vertraglich mittels Rückbaubürgschaften, die hinsichtlich ihres Wertes regelmäßig gutachterlich überprüft würden, mit den jeweiligen Grundstückseigentümern bzw. -eigentümerinnen vereinbart. Insgesamt stelle ein Rückbau im Übrigen keine große Herausforderung dar, weil lediglich die Module mit Rammfundamenten und die Trafohäuschen mit Kiesschotterfundamenten zu entfernen seien. Betonenswert sei dabei, dass über 90 % der rückgebauten Teile recyclebar seien. Eine Insolvenz sei schon allein dadurch abgesichert, dass die geldgebenden Banken in einem solchen Falle den Betrieb aufrechterhielten. Ein solcher Fall sei aber sehr unwahrscheinlich.

 

RH Kaptein unterstützt das Vorhaben insbesondere deshalb, weil dadurch möglicherweise der Ausbau von Windenergieanlagen in Edewecht eingedämmt werden könne und weil eine Beteiligung interessierter Edewechter sehr niederschwellig vorgesehen sei. Dies werde hoffentlich auch von der Presse gut kommuniziert.

 

Auf RF Bründermanns Nachfrage teilt Herr Birkmair mit, ein Brand des Solarparks sei deutlich unwahrscheinlicher als der Brand einer Dach-PV-Anlage. Es habe in den Projekten Greenovatives einmal aufgrund einer fehlerhaften Schaltanlage einen Brand in einem Trafo-Häuschen gegeben. Aufgrund der Verschalung des Häuschens seien jedoch keine Schadstoffe nach außen gelangt. Insgesamt sei bei FF-PV-Anlagen die Brandgefahr als sehr gering einzuschätzen.

 

FBL Torkel weist darauf hin, die Möglichkeiten einer Beteiligung der Bevölkerung an der Anlage sowie der Kommunalbeteiligung müssten getrennt von der hoheitlichen Planung des notwendigen Bebauungsplanes betrachtet werden und hingen zudem auch von der noch ausstehenden abschließenden Fassung des Nds. Windgesetzes ab. Es sei bspw. möglich, dass der Grundbetrag einer Beteiligung auch noch unterhalb von 1.000 € liegen werde.

 

RH Apitzsch stellt fest, heute werde über Vorentwürfe zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entschieden, nicht jedoch schon über den eigentlichen Solarpark. Er erwarte in diesem Zuge weniger kritische Einwendungen als dies im Verfahren um Potenzialflächen für Windenergieanlagen der Fall gewesen sei, mache in der Folge aber seine Zustimmung zum eigentlichen Bau dieses Parks von einer sorgfältigen Abwägung aller Bedenken und Hinweise abhängig.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden