Beschluss:

Der Kaufpreis für die Baugrundstücke in dem Baugebiet „Nördlich der Gartenstraße“ in Jeddeloh II wird für

 

die Grundstücke nach sozialen Kriterien auf 164,00 €/m²,

für die Grundstücke nach dem Einheimischenmodell auf 169,00 €/m²,

für Gebotsgrundstücke auf 183,00 €/m² als Mindestgebot,

für Doppelhausgrundstücke auf 173,00 €/m² und

für Mehrparteiengrundstücke auf 189,00 €/m² festgesetzt.               

 

Die Grundstücke sollen nach den in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgestellten Vergabekriterien veräußert werden, allerdings mit einer 20jährigen Ausschlussfrist für Interessenten mit früherem Grunderwerb von der Gemeinde.


Die Beträge für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch werden vorläufig auf 35,93 €/m² und nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz auf 29,81 €/m² festgesetzt.

 


FBL Torkel erläutert kurz die Vorlage und teilt insbesondere mit, der Verwaltungsvorschlag zur Verkürzung der Ausschlussfrist von 20 auf 10 Jahre für Bauwillige mit früherem Grunderwerb von der Gemeinde sei vom Verwaltungsausschuss nicht mitgetragen worden. Anders als in den letzten gemeindlichen Baugebieten seien in diesem Grundstücke für Doppelhausbebauung vorgesehen, die die Möglichkeit böten, auf kleinen Flächen kleinen Wohnraum in leistbarem finanziellen Rahmen zu schaffen. Für diese Grundstücke könnten darüber hinaus die Bewertungspunkte beider Kaufparteien je Doppelhausgrundstück, sofern sich diese gemeinsam bewerben, kumuliert werden. Der verwaltungsseits ermittelte Mindestquadratmeterpreis auf Grundlage der Gestehungskosten und Kosten der sozialen Infrastruktur betrage 169 €. Entgegen der vorherigen Gremiendiskussion, die Quadratmeterpreise grds. um 10 € zu erhöhen, sei im Nachgang überlegt worden, diesbezüglich einen Kompromiss anzustreben dergestalt, dass der Quadratmeterpreis für die Grundstücke nach sozialen Kriterien bei 164 €, die Grundstücke nach dem Einheimischenmodell bei 169 € und die Doppelhausgrundstücke bei 173 € verblieben. Die Quadratmeterpreise für Gebotsgrundstücke sollten dagegen um 10 € angehoben werden auf 183 € und für Mehrparteiengrundstücke um 10 € auf 189 €. Die im Beschlussvorschlag dargestellten Erschließungskosten stellten wegen noch ausstehender Detailberechnungen einen vorläufigen Wert dar. Ergäben sich diesbezüglich noch Änderungen, würden diese selbstverständlich wiederum den einschlägigen Gremien zur Beratung vorgelegt.

 

RH Kuhlmann beantragt namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen, die von FBL Torkel vorgetragene Kompromisslösung zu beschließen. Hierdurch würden einerseits soziale Aspekte und Aspekte der Einheimischen berücksichtigt und andererseits hoffentlich marktübliche Mechanismen greifen.

 

RH Bekaan spricht sich namens seiner SPD-Fraktion für den ursprünglichen Beschlussvorschlag ohne jegliche Erhöhung der dort genannten Quadratmeterpreise aus. In Edewecht solle Wohnraum zu möglichst günstigen Konditionen angeboten, nicht aber durch den Verkauf von Grundstücken der Haushalt maßgeblich finanziert werden. Gedeckt werden müssten durch die Kaufpreise allerdings die Gestehungs- und infrastrukturbezogenen Kosten. Eine Erhöhung des Quadratmeterpreises um 10 € erscheine vordergründig nicht erheblich, in Anbetracht darauf beruhender Folgekosten wie z. B. die Grunderwerbsteuer, könne sich diese letztlich doch spürbar auswirken. Das Baugebiet in Jeddeloh II liege aus Gründen der hohen Erschließungskosten bereits im oberen Preissegment der kommunalen Baugebiete und Bauen sei ohnehin sehr teuer geworden, weshalb eine zusätzliche Anhebung der Preise ohne Not nicht geboten erscheine. Auch eine Preisanhebung hinsichtlich der Mehrparteiengrundstücke wirke sich nach Fertigstellung der Bebauung durch entsprechend hohe Verkaufs- oder Mietpreise aus, die in Anbetracht der ohnehin extrem hohen Mietpreise von potenziellen Mietparteien kaum noch leistbar seien.

 

RH Gauger stimmt den Ausführungen RH Bekaans namens seiner Gruppe Gemeinsam für Edewecht zu.

 

RH Brunßen betont, insbesondere Einheimische sollten die Möglichkeit erhalten, bezahlbare Wohngrundstücke erwerben zu können. Diejenigen Grundstücke, die nicht unter die Vergabekriterien fielen, würden erfahrungsgemäß überwiegend von zuziehenden Bauwilligen erworben, die in ihren bisherigen Wohnkommunen deutlich höhere Grundstückkaufpreise zu zahlen hätten. Insofern sei es legitim, durch eine moderate Anhebung der einschlägigen Quadratmeterpreise um 10 € eine gewisse Refinanzierung des Edewechter Haushalts zu erwirtschaften.

 

Auch RH Dr. Fittje plädiert für den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die dort aufgeführten Quadratmeterpreise deckten alle Kosten der Baugebietsentwicklung ab. Eine Erhöhung der Grundstückspreise würde den Edewechter Haushalt nur marginal stärken, im Gegenzug jedoch das Bauen oder ggf. spätere Kaufen der dort errichteten Häuser nur unnötig verteuern.

 

Zum Vortrag RH Bekaans gibt RH Eiskamp zu bedenken, Investoren vermarkteten den von ihnen errichteten Wohnraum in aller Regel zu den höchstmöglichen Konditionen, unabhängig von etwas günstigeren oder etwas teureren Grundstückskaufpreisen.

 

Sodann lässt RV Reil zunächst über den Antrag RH Kuhlmanns, den weitergehenden Kompromissvorschlag der Verwaltung zu beschließen und lediglich die Quadratmeterpreise für Gebots- und Mehrparteiengrundstücke gegenüber dem Ursprungsbeschlussvorschlag um je 10 € anzuheben abstimmen. Diesem Vorschlag wird mit 17 Ja- und 14 Nein-Stimmen mehrheitlich entsprochen.

 

Anschließend lässt RV Reil über den restlichen Beschlussvorschlag mit einer 20jährigen Ausschlussfrist bezogen auf alle Grundstücke und den ursprünglich vorgeschlagenen Quadratmeterpreisen für Grundstücke nach sozialen Kriterien und nach dem Einheimischenmodell sowie für Doppelhausgrundstücke abstimmen. Dieser Vorschlag findet einstimmige Zustimmung.

 

Somit fasst der Rat folgenden geänderten