Sitzung: 12.12.2023 Rat
Vorlage: 2023/FB II/4172
Beschluss:
Die Satzung über die
Unterbringung von Obdachlosen in Unterkünften der Gemeinde Edewecht oder von
ihr zu diesem Zwecke angemieteten Immobilien (Obdachlosensatzung) und deren
Anlagen, werden in der vorliegenden Fassung
beschlossen und sollen am 01.01.2024 in Kraft treten. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Nach Erläuterung der Vorlage durch FBL Sander fasst der Rat ohne Aussprache folgenden