Beschluss:

Die Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen in Unterkünften der Gemeinde Edewecht oder von ihr zu diesem Zwecke angemieteten Immobilien (Obdachlosensatzung) und deren Anlagen, werden in der vorliegenden Fassung beschlossen und sollen am 01.01.2024 in Kraft treten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch FBL Sander fasst der Rat ohne Aussprache folgenden