Ein Einwohner bittet um Auskunft, weshalb seitens der Gemeinde Edewecht nicht gegen Schottergärten vorgegangen werde.

 

Verwaltungsseits wird mitgeteilt, für Edewecht gebe es einschlägige Regeln zur Anlegung von Schottergärten. Sofern gegen geltendes Recht verstoßen werde, werde gegen widerrechtlich angelegte Schottergärten von der unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Landkreis Ammerland, vorgegangen. Die Gemeinde Edewecht selber habe keine Handhabe in solchen Fällen. Hinweise könnten direkt an den Landkreis gegeben werden. Gingen solche bei der Gemeinde Edewecht ein, würden sie an den Landkreis weitergeleitet.