Beschlussvorschlag:

 

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 28.11.2023 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2025 – 2027 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


FBL Pannemann erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) die wesentlichen Bestandteile des Haushaltsplanes 2024 und hebt hervor, die gemeinsam mit dem Edewechter Rat erarbeiteten Ziele für die künftige Edewechter Finanzpolitik stellten für die Verwaltung eine besondere Herausforderung dar und die bislang geübte Ausgabendisziplin müsse noch einmal intensiviert werden. Insgesamt seien der Haushalt 2024 unter optimistischen Gesichtspunkten aufgestellt, auf sogenannte Puffer verzichtet und zudem bei verschiedene Mittelanmeldungen deutliche Kürzungen vorgenommen worden. BMin Knetemann ergänzt, der Haushalt 2024 stelle den ersten Haushalt nach den Maßgaben aus dem Strategieentwicklungskonzept Finanzen dar, der neben der Verwaltung auch der Edewechter Politik eine große Ausgabendisziplin abfordere. Dieser Haushalt werde erste Erkenntnisse über die realistische Umsetzung der erarbeiteten Ziele erbringen und bedürfe einer umfassenden und zielgerichteten Kommunikation auf allen Ebenen.

 

Auf RF Bründermanns Nachfragen erläutert FBL Pannemann, für 2022 sei die erwartete Zahl der veräußerten Grundstücke deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben, weshalb tatsächlich nur rd. 120 T€ hätten eingenommen werden können (S. 12 der Präsentation). Für 2023 sei ebenfalls mit einer Nichterreichung der Planzahlen zu rechnen. Die herausstechenden Zinsaufwendungen im Jahr 2022 seien dem einschlägigen Urteil zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen für Steuernachforderungen geschuldet, aufgrund dessen die Gemeinde Edewecht diese letztlich zu hohen Steuerforderungen rückabgewickelt habe.

 

Auf RF Floracks Fragen führt FBL Pannemann aus, die Mittelanmeldung für Personalkosten sei in der Tat höher ausgefallen, aber gekürzt worden. In Anbetracht der einschlägigen Erfahrung könne davon ausgegangen werden, dass nicht alle im kommenden Jahr theoretisch zustehenden Entgelte tatsächlich auszuzahlen seien, weil insbesondere die Besetzung vakanter Stellen leider meistens nicht mehr übergangslos möglich sei und somit gewisse Zeiten ohne Entgeltzahlungen anfielen. Insofern unterstehe diese Planung einem gewissen Risiko. Der Liquiditätsrahmen sei mit 6,5 Mio. € sicherlich sehr hoch angesetzt und müsse voraussichtlich nicht ausgereizt worden; dennoch sei an diesem Rahmen nicht gerührt worden.

 

RH Brunßen begrüßt die Haushaltsplanung insbesondere hinsichtlich der einvernehmlichen Erarbeitung der dafür anzuwendenden Vorgaben wie bspw. die Deckelung des jährlichen Investitionsvolumens auf realistische rd. 8 Mio. €. Dies diene u. a. auch der Erreichung der Entschuldung des Kernhaushalts bis 2027, wodurch sich die Gemeinde Edewecht deutlich von den allermeisten anderen Kommunen abheben könne. Enttäuschend sei allerdings die fehlende Bereitschaft des Landes Niedersachsen, die dringend notwendige Sanierung der Oldenburger Straße umzusetzen, wodurch auch die Gemeinde Edewecht gehindert werde, die dortigen Nebenanlagen zu ertüchtigen. Leider sei derzeit nicht abzusehen, wann das Land Niedersachsen die hierfür erforderlichen Mittel freigebe. Wichtig für die kommenden Haushaltsplanungen sei der Beginn der Maßnahmen rund um das alte Stadiongelände. Könnten hierfür in einem erneuten Versuch in 2024 keine Fördermittel generiert werden, müsse sodann auch ohne Förderzusage ab 2025 zumindest mit den Planungen zur Nachnutzung dieses großen Geländes in Süd-Edewecht begonnen werden. Abschließend spricht er der Verwaltung Dank aus für die umfassende und gute Vorbereitung des kommenden Haushalts.

 

RH Dr. Fittje bewertet den Haushalt 2024 als realistisch, finanzierbar, tatsächlich umsetzbar und notwendig. Selbst wenn der Schuldenabbau bis 2027 nicht vollständig gelingen sollte, seien die Planzahlen sehr zufriedenstellend.

 

Auch RH Heiderich-Willmer begrüßt, dass nur solche Investitionen eingeplant seien, die realistisch umsetzbar erschienen. Auf seine Nachfrage erläutert FBL Pannemann, die Hebesätze seien 2025 u. U. anzupassen, weil sodann die Berechnung und Erhebung der Grundsteuer auf neuen rechtlichen Grundlagen basiere, was in der Folge naturgemäß eine Neubewertung der Hebesätze nach sich ziehe.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden