Beschlussvorschlag:

1.    Dem in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2023 vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 206 „Dorfstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird zugestimmt.

 

2.    Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 206 „Dorfstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt wird, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Gleichzeitig wird die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 


Aufgrund eines Mitwirkungsverbotes gem. § 41 NKomVG nimmt RH Reil an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.

 

Nach einer kurzen Einleitung durch SGL Knorr stellt M.Sc. Schraad anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) den Bebauungsplanentwurf vor.

 

In der anschließenden Aussprache bittet RH Bekaan um Auskunft, ob die auf den Grundstücken Dorfstraße 25 b und c geplanten 7 Wohneinheiten (WE) in einem Gebäude ggf. von Bauwilligen auf anderen Grundstücken im Plangebiet als Präzedenzfall herangezogen werden und damit die grds. Beschränkung auf maximal 6 WE je Gebäude aushebeln könnten. SGL Knorr verneint dies. Des Weiteren bewertet RH Bekaan die immer noch hohe Anzahl von WE auf dem Grundstück Dorfstraße 34 als unbefriedigend. Eine Absenkung auf maximal 8 WE wäre seiner Ansicht nach angemessener und käme zudem dem Erhalt des dort zu schützenden Baumes zugute, da dann die notwendige Anzahl von Stellplätzen im Bereich des Baumes noch einmal hätte reduziert werden können. Insgesamt werde seine Gruppe SPD/FDP dem Planentwurf aber zustimmen.

 

SGL Knorr verdeutlicht noch einmal, die Reduzierung von ursprünglich geplanten 12 auf nunmehr 10 WE sei auf Wunsch aus dem Arbeitskreis Bauliche Entwicklung durch Gespräche mit dem Eigentümer des Grundstückes gelungen. Was letztendlich dort errichtet werde, müsse sich sodann im Genehmigungsverfahren mit dem dann geltenden Recht decken. AV Kuhlmann ergänzt, durch die bereits erreichte Modifizierung dieser Bauplanung seien die Stellplätze im Vergleich zum Ist-Zustand bereits etwas vom Baum abgerückt.

 

RH Eiskamp bewertet namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen den Planentwurf positiv und die damit ermöglichte Entwicklung als gut in das Ortsbild passend. Auf seine Verständnisfrage nach der Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) im Falle einer Teilung von Grundstücken stellt SGL Knorr klar, würden Grundstücke nach einer Bebauung geteilt, gehe die Zufahrt zum Hintergrundstück zu Lasten des Vordergrundstücks, wodurch sodann möglichweise die zulässige GRZ im Nachgang überschritten werde. Aus diesem Grunde werde dem Vordergrundstück sodann eine um 0,1 erhöhte GRZ zuerkannt.

 

Auf Nachfrage RH Bekaans wird verwaltungsseits mitgeteilt, die Kontrolle der Einhaltung der zulässigen Baumaterialien obliege dem Landkreis.

 

Auch RH Apitzsch stimmt dem Planentwurf namens seiner Gruppe Gemeinsam für Edewecht zu, bedauert aber ebenfalls, dass für das Grundstück Dorfstraße 34 keine Einigung über die Errichtung von nur 8 WE habe erzielt werden können. Sehr positiv bewertet er den Schutz erhaltenswerter Grünstrukturen, wenn auch bei maximaler Verdichtung dennoch ein Rückgang des vorhandenen Grüns zu befürchten sei.

 

FBL Torkel macht noch einmal deutlich, eine Verringerung der WE auf 8 in den Planungen für das Grundstück Dorfstraße 34 habe nicht ausgehandelt werden können, weil das bestehende Baurecht, wie bereits mehrfach ausgeführt, derzeit keine Höchstzahl an WE auf den Grundstücken festlege und deshalb theoretisch die Errichtung von deutlich mehr WE zulasse. Nur durch einvernehmliche Gespräche mit dem Eigentümer sei es gelungen, die ursprünglich beabsichtigten 12 WE auf nun 10 zu reduzieren.

 

Zu den von RH Eiskamp thematisierten wasserdurchlässigen Materialien für Stellplätze führt SGL Knorr aus, durch die textlichen Festsetzungen sei geregelt, dass diese Flächen vollständig auf die GRZ angerechnet würden und insofern nicht zu erwarten sei, dass mehr als zwingend notwendige Stellflächen angelegt würden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden