KSB Ross stellt anhand einer Präsentation (Anlage 7 zu diesem Protokoll) den aktuellen Stand über gemeindliche Maßnahmen zum Umweltschutz vor.

 

RH Erhardt führt aus, aus den Reihen der Politik sei gewünscht worden, die „Vor-Ort Beratung“ zum Thema „Entsiegelung“ zu nutzen. Der heute vorgetragene Verwaltungsvorschlag scheine allerdings auch interessant. 

 

Für die „Vor-Ort Beratung“ durch das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ sei das Thema „Ökologische Bewirtschaftung von Regenrückhaltebecken und Gräben“ gewählt worden, weil dieses praxisrelevant und zeitnah von Interesse sei, führt FBL Torkel aus. Unter der Beratung dürfe man sich ausdrücklich keine längerfristige Begleitung bestimmter Maßnahmen vorstellen, sondern lediglich eine punktuelle Betrachtung einzelner Handlungsfelder. Das Thema „Entsiegelung“ bedürfe im Vergleich einen wesentlich höheren Verwaltungsaufwand, weswegen dafür vermutlich eine deutlich ausführlichere Expertise vonnöten sein werde.

 

Verwaltungsseits wird mitgeteilt, voraussichtlich werde das Nds. Klimaschutzgesetz ab 2026 auch die Erstellung eines Entsiegelungskatasters durch das Land beinhalten. Dem Protokoll könnten hierzu ggf. weitere Informationen beigefügt werden (Anlage 8 zu diesem Protokoll).

 

RF Krüger weist darauf hin, zur Erkennung besonders gefährdeter Gebiete durch Starkregen und damit verbunden der Notwendigkeit einer Entsiegelung könne auch in diesem Zusammenhang die unter TOP 8 der heutigen Sitzung vorgestellte Starkregengefahrkarte dienen. Insofern stehe es der Gemeinde Edewecht frei, aufgrund dieser Kenntnisse ggf. unter Nutzung externer Fachexpertise tätig zu werden. Der Argumentation der Verwaltung hinsichtlich der Beratung zur Pflege von RRB und Gräben stimmt sie zu.

 

Stv. AV Bischoff stellt fest, gegen den Bericht und insbesondere den Verwaltungsvorschlag hinsichtlich der Vor-Ort Beratung werden keine Einwände erhoben. Hiergegen erheben sich keine Einwendungen.