Beschlussvorschlag:

1.    Die übergeordneten Ziele des Klimaschutzkonzeptes werden wie folgt angepasst bzw. erweitert:

o   2040: Die Verwaltung strebt für ihren eigenen Verantwortungsbereich eine Treibhausgasneutralität an

o   2045: Treibhausgasneutrale Gemeinde Edewecht

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Erreichung der vorgenannten Ziele erforderlichen Schritte konzeptionell zu entwickeln und zu quantifizieren.

3.    Die Angelegenheit wird erneut vorgelegt, um ggf. die gemeindlichen Klimaziele an übergeordnetes Landesrecht anzupassen, sobald sich die Änderungen im NKlimaG konkretisieren und das Land im Sinne des Konnexitätsprinzips entsprechende finanzielle Unterstützungsmittel vorsieht.

 


FBL Torkel berichtet, aktuell werde auf Landesebene eine weitere Verengung des Zeitrahmens zur Erreichung der Treibhausgasneutralität diskutiert. Aus diesem Grunde werde der mit der Einladung versandte Beschlussvorschlag verwaltungsseits um einen dritten Punkt ergänzt, durch den eine möglicherweise gewünschte weitere Anpassung des Klimaschutzkonzeptes gewährleistet werden könne. Seitens der Niedersächsischen Städte und Gemeinden werde dieses Vorgehen des Landes kritisch bewertet, zumal eine finanzielle Beteiligung zugunsten der immer mehr belasteten Kommunen durch den Gesetzgeber bisher nicht ersichtlich sei.

 

In der Folge erläutert KSB Ross die derzeit aufgrund gesetzlicher Entwicklungen notwendigen Anpassungen des Edewechter Klimaschutzkonzeptes anhand einer Präsentation (Anlage 6 zu diesem Protokoll), die auch die Ergänzung des Beschlussvorschlages enthält.

 

RH Gauger stellt in Anbetracht der geplanten Zielerreichung durch die Gemeinde Edewecht im Jahre 2050 die Frage, ob andere Kommunen dieses Ziel schneller zu erreichen gedächten. Im Übrigen würde er es begrüßen, wenn die Gremien jährlich einen Sachstand zu dieser Thematik erhielten.

 

Über die Konzepte und Zielprognosen anderer Kommunen lägen ihr keine Informationen vor entgegnet BMin Knetemann.

 

RH von Aschwege weist darauf hin, die vorliegende Beschlussempfehlung ziele auf eine ambitionierte Erreichung der geforderten Ziele bereits in den Jahren 2040 und 2045 ab. Er begrüßt den Verwaltungsvorschlag, das Klimaschutzkonzept an geltendes Bundesrecht anzupassen und bereits jetzt die Weichen zu stellen, ggf. künftig geltendes Landesrecht ebenfalls zeitnah wegen einer Übernahme zu prüfen.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden erweiterten