Beschlussvorschlag:

1.    Den in der Sitzung des LKU vom 14.11.2023 vorgestellten Fördergegenständen, Förderbudgets und Förderquoten des Edewechter Klimabonus für 2024 wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Edewecht „Edewechter Klimabonus“ entsprechend der vorgenannten Änderungen zu überarbeiten.

3.    Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro werden im Zuge der Haushaltsberatungen bereitgestellt.

4.    Die Verwaltung wird berechtigt, die in der Anlage 1 genannten Budgets der Fördergegenstände frühestens zum Ende des 2. Quartals 2024 ohne Ratsbeschluss um bis zu 10 Prozent, bezogen jeweils auf den gebenden Fördergegenstand, umzuverteilen, sofern eine Zwischenevaluation dies erforderlich macht.

 


Nach Erläuterung der Vorlage anhand einer Präsentation (Anlage 4 zu diesem Protokoll) durch KSB Ross unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA ohne Aussprache folgenden