Nachfolgende Fragen werden von mehreren Einwohnenden der Gemeinde Edewecht gestellt.

 

Wer beauftragt die erforderlichen avifaunistischen und ggf. weiteren Gutachten?

 

EGR Torkel führt aus, notwendige Gutachten würden im Rahmen der einzelnen Genehmigungsverfahren in Absprache mit dem zuständigen Landkreis auf Kosten der Investoren beauftragt.

 

Wird vor dem Bau von Windkraftanlagen jeweils die Öffentlichkeit beteiligt.

 

EGR Torkel erläutert, im Falle der Errichtung von Windkraftanlagen seien jeweils öffentlichen Anhörungen vorgesehen.

 

Warum hält die Gemeinde Edewecht an der Ausweisung des Teilbereichs Fintlandsmoor als Potenzialfläche fest, obwohl diese Fläche über Moorboden verfüge, der nicht tiefgekuhlt sei, zwischen zwei angrenzenden ebenfalls schutzwürdigen Flächen liege und zudem als Vorrangfläche für Naturschutz ausgewiesen sei.

 

EGR Torkel erklärt, diese Fläche sei grundsätzlich als Potenzialfläche geeignet, weil u. a. der Erhalt von Moorflächen und der Bau von Windkraftanlagen sich nicht von vornherein gegenseitig ausschlössen. SGL Knorr ergänzt, für den Teilbereich Fintlandsmoor gebe es keine rechtlichen Ausschlusskriterien, weshalb auch die Stadt Westerstede gehalten sei, deren angrenzende Flächen ebenfalls als Potenzialflächen auszuweisen.

 

Wer trägt die grundsätzliche Verantwortung für die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen und werden diese Abwägungen kritisch hinterfragt.

 

SGL Knorr teilt mit, die Abwägungen seien geprüft und in der vorgestellten Fassung abgeschlossen. Die Stellungnehmenden würden über die Abwägungen ihrer Eingaben jeweils gesondert informiert.

 

Warum wurden den Abwägungen falsche bzw. veraltete Karten oder Daten zugrunde gelegt und sind die Abwägungen daher ggf. gar nicht rechtlich bindend.

 

SGL Knorr erläutert, das den Abwägungen zugrunde liegende Kartenmaterial sei für die Abwägungen von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt worden, damit verpflichtend anzuwenden und somit als korrekt anzusehen, zumal der Gemeinde Edewecht keine gesicherten Kenntnisse über abweichende Daten vorlägen. Im Rahmen von Einzelgutachten würden im Übrigen im Rahmen jeder Antragstellung zum Bau von Windkraftanlagen sämtliche relevanten Belange noch einmal auf dann ggf. veränderten aktuellen Daten eingefordert.

 

Wie aktuell sind die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Karten.

 

EGR Torkel teilt mit, alle Karten seien der Gemeinde Edewecht in den letzten Monaten als aktuelle Karten übermittelt worden.

 

Warum bewertet die Gemeinde Apen bestimmte Parameter der Potenzialflächenplanung anders.

 

EGR Torkel berichtet, die Ammerländer Kommunen hätten sich grundsätzlich auf einheitliche Parameter bspw. hinsichtlich der zugrunde zu legenden Anlagenhöhe geeinigt. Die Gemeinde Apen beschreite dennoch einen anderen Weg. Zu beachten sei aber, dass die dann tatsächlich geplante Anlagenhöhe maßgebend für jedes einzelne Genehmigungsverfahren sein werde. Noch einmal weist er ausdrücklich auf den Umstand hin, alle Kommunen seien gehalten, dem dringenden Erfordernis weiterer Windkraftanlagen zu entsprechen und ausreichend substanziellen Raum bereitzustellen.