RF Bischoff bittet um einen Sachstand hinsichtlich der Ganztagsschule Jeddeloh I.

 

SGL Schöbel berichtet, die Pflicht zur Einrichtung von Ganztagsschulen ergebe sich aus dem SGB VIII, weshalb Adressat dieser Regelung der Landkreis als Träger der Jugendhilfe sei. Allerdings seien diesbezüglich noch viele Fragen offen und zudem fehle auch noch die avisierte Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen. Insofern bestehe vor der Errichtung eines Ganztagsangebotes in Jeddeloh I noch ein großer Abstimmungsbedarf. SGL Sander ergänzt, der vom Land Niedersachsen vorgesehene Förderumfang sei offensichtlich mit nur einigen Mio. € deutlich zu niedrig angesetzt und verlässliche rechtlichen Regelungen lägen noch nicht vor. Morgen werde daher ein erstes Gespräch mit dem Landkreis mit dem Ziel der Klärung der offenen Fragen geführt und bei neuen Entwicklungen den Gremien hierüber Mitteilung gemacht. Mit der Schulleitung seien im Übrigen bereits erste Gespräche über den Raumbedarf geführt worden, allerdings sei bereits jetzt klar, dass die Einrichtung aller geforderten Ganztagsschulen im vorgegebenen Zeitraum im gesamten Bundesgebiet gar nicht umsetzbar sei.